Dashcams

Dashcams

Der Einsatz von Dashcams (auch Car-Cam oder Auto-Cam genannt) ist in Deutschland weiterhin umstritten. Die Frage, ob die Bild- und Videoaufnahmen in ein Zivilverfahren eingeführt werden können, bei dem die Schuldfrage nicht anders nachgewiesen werden kann, ist weiterhin aus Datenschutzgründen sehr umstritten.

Das Amtsgericht Nienburg hat mit dem Urteil vom 20. Januar 2015 entschieden, dass die Videoaufnahmen als Beweismittel dann erlaubt sind, wenn die Videoaufzeichnung nicht permanent stattfindet und auf den Aufzeichnungen keine anderen Personen zu sehen sind.