Unfall-Knigge

Unfall-Knigge

Was tun wenn es mal gekracht hat?

Es kommt tagtäglich vor, dass man am Steuer eines Fahrzeugs kurz unaufmerksam ist und schon hat es gekracht. Die meisten Personen sind im Falle eines Unfalls schnell überfordert. Die Betroffenen fragen sich dann, wie sie sich richtig zu verhalten haben. Hierzu soll dieser Beitrag einen kurzen Überblick geben.

Am wichtigsten ist es natürlich als erstes die Unfallstelle abzusichern, damit die Unfallbeteiligten und weitere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Sollte es durch den Verkehrsunfall zu Personenschäden gekommen sein, so sollten Sie sich natürlich vorrangig um die Verletzten kümmern. Gleichzeitig sollten Sie die Polizei und soweit erforderlich die Rettungskräfte rufen.

Sobald die ersten Schritte erfolgt sind, sollten Sie den Unfallhergang protokollieren. Sie sollten nach Möglichkeit die Fahrzeuge in der Unfallendstellung stehen lassen. Ist dies verkehrsbedingt nicht möglich, so sollten zumindest Fotoaufnahmen von den Unfallfahrzeugen z.B. mit einem Handy gemacht werden, bevor diese bewegt werden. Auch wenn die Fahrzeuge sich nicht mehr in der Unfallendstellung befinden, so sollten Sie dennoch Aufnahmen von der Örtlichkeit und von den beschädigten Fahrzeugen machen. Ganz wichtig ist es, dass Sie sich das amtliche Kennzeichen und den vollständigen Namen sowie die Anschrift des Unfallgegners notieren. Es sollten zudem Zeugen gesucht werden, die den Unfallhergang beobachtet haben.

Im Übrigen ist es bei jedem Unfall ratsam, die Polizei zu verständigen, damit diese den Unfall aufnimmt. Sollte Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie den Verkehrsunfall (mit-)verursacht haben, so sollten Sie sich hierzu nicht äußern und den Ihnen gemachten Vorwurf nicht zugeben.

Den Unfallbeteiligten ist es zu empfehlen, sich schnellstmöglich über die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Rechtanwalt kann Sie über ein etwaiges (Mit-) Verschulden und über Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufklären.

Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung und setzen uns für Ihr Recht ein. Dabei gehen wir regelmäßig gegen unberechtigte Bußgelder und die ablehnenden Haftpflichtversicherungen vor und können auf einen sehr großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Für weitere Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.