Verschuldensquoten bei einem Parkplatzunfall

Verschuldensquoten bei einem Parkplatzunfall

Immer wieder kommt es zu Unfällen in Tiefgaragen oder auf Supermarktparkplätzen. Dabei stellt sich dann die Frage, wer den Unfall verursacht hat und wer die Schäden an den Fahrzeugen zu bezahlen hat.

Die Versicherungen kommen oftmals vorschnell zu dem Ergebnis, dass beide Fahrzeugführer jeweils zu 50 % haften sollen und regulieren die Schäden nach dieser Quote. Dabei wird von den Versicherungen behauptet, dass der Unfall durch beide Fahrer verursacht worden ist, da diese rückwärts aus der Parklücke gefahren sind und die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht nicht beachtet haben. Zudem wird die Betriebsgefahr der Fahrzeuge herangezogen.

Selbst wenn eins der Fahrzeuge vor dem Unfall stand, wird dennoch von den Versicherungen behauptet, dass der Unfall im Zusammenhang mit dem Ein- oder Ausparkmanöver entstanden ist und setzen weiterhin eine 50:50 Quote an.

Aber es lohnt sich sehr häufig den Unfallhergang durch einen Rechtsanwalt bewerten zu lassen, ob diese Quote tatsächlich angemessen ist. Nicht selten reichen dabei lediglich ein oder mehrere Aufforderungsschreiben eines Rechtsanwaltes aus, damit die Versicherung die Angelegenheit überprüft und diese neu bewertet.

Ist die Versicherung nicht bereit, den Unfall nach der angemessenen Quote zu regulieren, so muss die Quote durch das Gericht festgesetzt werden. Allein das Gericht – ggf. in mehreren Instanzen – hat die Befugnis, die Quoten abschließend zu benennen, soweit außergerichtlich keine Einigung erzielt worden ist.

Auf die Bewertung der Polizeibeamten vor Ort kommt es dabei nicht an. Die Polizeibeamten haben es nicht zu bestimmen, welcher Fahrzeuglenker in welchem Verhältnis den Unfall verursacht hat.

Es ist zu empfehlen einen Rechtsanwalt so früh wie möglich zu beauftragen, um mögliche Fehlverhalten frühzeitig auszuschließen.

Sollten Sie einen Unfall auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus haben, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen. Wir helfen Ihnen gerne in jeder Lage des Verfahrens.