In einem von uns betriebenen Verfahren vor dem Landgericht Heidelberg wurde ein VW T6, EURO6 aus dem Jahr 2015, untersucht, ob dessen Motor von Volkswagen manipuliert wurde.
Das Ergebnis ist erschreckender als Gedacht. Der Volkswagen T6, welcher über den Nachfolgemotor EA288 verfügt, stößt 35 % mehr NOx (Stickoxid) aus, als gesetzlich erlaubt ist. Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung, welche an bestimmten Parametern erkennt, ob das Fahrzeug sich auf der Straße oder auf dem Prüfstand befindet und ändert den Abgasausstoß. Auf dem Prüfstand hatte der hier im Streit stehende T6 alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Der Sachverständige hatte sodann einen weitere Rollenmessung unter abgewandelten Standardbedingungen, den sogenannten modifizierten Prüfbedingungen, durchgeführt. Dabei hatte der Sachverständige lediglich bei allen Standphasen des Prüfprogramms den Lenkwinkeleinschlag leicht verändert. Allein durch diese Änderung ging das Fahrzeug davon aus, dass es sich auf der Straße befindet und hatte die Abgasreinigung deutlich reduziert.
Festzustellen ist, dass nicht nur der NOx-Wert, sondern auch der der CO2-Wert, der THC-Wert (unverbrannter Kohlenwasserstoff) oder der HMHC-Wert (Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe) höher sind. Auch der Verbrauch war ca. 10 % höher bei der Messung unter modifizierten Prüfbedingungen als bei der gesetzlich vorgegebenen Messung.
Damit ist nachgewiesen, dass auch die Nachfolgemotoren von Volkswagen manipuliert sind. Diese verfügen über eine unzulässige Abschalteinrichtung und können daher weiterhin rückabgewickelt werden.
Die Ansprüche der Betroffenen sind auch noch nicht verjährt. Die Rechtsprechung stelle bislang bei den Vorgängermotoren von VW, dem EA189 – darauf ab, dass die Volkswagen-AG bereits im September 2015 öffentlich zugegeben hat, dass die Motoren dieser Baureihe manipuliert war. Die Volkswagen AG behauptet jedoch weiterhin in allen Verfahren, dass die Nachfolgemotoren EA288 nicht manipuliert sind. Eine Kenntnis der Geschädigten über die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt daher nicht vor, sodass die Verjährung nicht zu laufen beginnen kann.
Sollten Sie ein Fahrzeug der Volkswagen AG, also ein Volkswagen, ein Audi, ein Skoda, ein Porsche oder ein Seat, mit einem Dieselmotor von 2,0 TDI oder größer fahren, so müsste geprüft werden, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Ist das Fahrzeug betroffen, so muss die Volkswagen AG das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich der Nutzungen an den Käufer zurückbezahlen.
Wenn Sie Fragen haben, so beraten wir Sie gerne. Wir vertreten Geschädigte des Abgasskandals bereits ab 2015 und haben sehr viele Verfahren inzwischen geführt.
Jurij Seideler
Fachanwalt für Verkehrsrecht