Handynutzung als Navi

Handynutzung als Navi

Die Nutzung des Handys als Navigationsgerät verstößt gegen § 23 Abs. 1a StVO, wenn das Handy in der Hand gehalten wird. Das entschied das OLG Hamm (Beschluss vom 15.01.2015).

Weiterhin ist das Nutzen des Handys erlaubt, soweit dieses in einer hierfür vorgesehenen Einrichtung (Handyhalterung) fixiert wird, sodass „der Fahrer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe freihat“.