Weiterer Erfolg gegen VW

Weiterer Erfolg gegen VW

Eine weitere positive Entscheidung hat das Landgericht Krefeld in der Causa Abgasskandal am 14.09.2016 gegen den VW-Konzern getroffen. Das Landgericht gab der Klage eines Käufers statt, der einen Audi A1 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 bei einem Audihändler gekauft hat. Der Käufer hat den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt. Das Gericht hat der Klage nahezu im vollen Umfang stattgegeben.

Auch das LG Krefeld stellte zutreffend fest, dass die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mangelhaft sind. Neu ist allerdings, dass das Gericht davon ausgeht, dass der Verkäufer nicht zur Nachbesserung aufgefordert werden muss. Diese Entscheidung steht damit im Widerspruch zur Entscheidung des LG Frankenthal, die eine Klage des Käufer noch abgewiesen haben.

Das LG Krefeld begründet seine Entscheidung damit, dass es dem Käufer nicht zumutbar ist, auf eine Nacherfüllung des Verkäufers bzw. des Herstellers zu warten. Das Gericht führte hierzu wörtlich aus:

„Eine Nachbesserung war für den Kläger schon deshalb unzumutbar, weil sie die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde“

Da der Hersteller keine Garatie für die Mangelfreiheit des Fahrzeugs nach dem Motorupdate geben wollte, ist die Fristsetzung für die Nacherfüllungsmaßnahmen nicht erforderlich. Zudem ist es nicht bekannt gewesen, wann genau eine Nachbesserungsmaßnahme vorgenommen wird. Auch der Vertrauensverlust des Kunden gegenüber dem Hersteller sei zu beachten.

Das Landgericht bestätigte zudem, dass die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist und führte ausführlich die Begründung hierfür auf. Es könne dabei nicht darauf abgestellt werden, dass die mögliche Nachbesserung nur ca. 30 Min dauert und lediglich ca. 100,00 € kostet, was seitens der Händler und des Herstellers immer wieder eingewandt wird.

Dies ist eine weitere positive Enscheidung die den zahlreichen Betroffenen Mut machen soll, ihre Rechte gegenüber dem VW-Konzern durchzusetzen.

Sollte auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein, so beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und setzen diese gegenüber dem Händler oder Hersteller durch.