Wenn das durch ein Unfallereignis beschädigte Fahrzeug in für den Geschädigten nicht nutzbar ist, indem dieses entweder nicht fahrbereit bzw. fahrsichr ist oder sich in der Werkstatt befindet, dann kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen.
Der Nutzungsausfall ist allerdings nicht neben der einer Anmietung eines Ersazufahrzeugs möglich. Der Geschädigte hat die Wahl zu treffen, ob er Nutzungsausfall verlangen möchte oder ein Mietfahrzeug benutzt.
Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Dauer der fehlenden Nutzung und der Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs. Je wertvoller das beschädigte Fahrzeug ist, um so höher ist der anzusetzende Tagessatz.
Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oden tatsächlichen Totalschaden, so bestimmt in der Regel der Sachverständige, dass eine Ersatzbeschaffung ca. 14 Tage dauert. Bei der Dauer der Reparaturarbeiten kommt es auf die Art der Beschädigungen an.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Berechnung des Nutzungsausfallschadens und setze diesen erfolgreich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch.