Standgebühren

Standgebühren

Ist das Fahrzeug nach einem Unfall erhebliche beschädigt, so wird dieses in der Regel abgeschleppt. Das Fahrzeug verbleibt in der Regel auf dem Gelände des Abschleppunternehmens, sodass für die Verwahrung des Fahrzeugs Standgebühren anfallen. Diese sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen.

Die Versicherer prüfen dabei, ob das Fahrzeug nicht zu lange verwahrt wurde. Standgebühren für überlange Standzeiten werden nicht getragen. Der Geschädigte ist grundsätzlich verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten und das Fahrzeug schnellstmöglich zu reparieren oder zu verkaufen.

Die Standgebühren werden in der Regel pro Tag berechnet. Die Versicherer prüfen, ob die Tagessätze nicht überhöht sind. Akzeptiert werden in der Regel Kosten in Höhe von bis EUR 10,00 im Freien oder bis zum EUR 15,00 bei überdachter Lagerung.

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