Reparaturkosten

Reparaturkosten

Werden Gegenstände oder Fahrzeuge des geschädigten beschädigt, dann hat der Geschädigte bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten der Reparatur zu tragen.

Streit gibt es oft über die Frage, welcher Reparaturweg erforderlich ist und welche Schäden nicht auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Hat das Fahrzeug Vorschäden an Bauteilen aufgewiesen, welche nunmehr erneut oder mehr beschädigt wurden, so gibt es auch in diesem Bereich Streitigkeiten, welcher Teil der Reparaturkosten zu erstatten ist.

Zudem gibt es unterschiedliche Abrechnungsmethoden. So kann beispielsweise auf Basis eines Totalschadens abgerechnet werden, obwohl kein Totalschaden vorliegt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Restwert des beschädigten Fahrzeugs vergleichsweise hoch ist.

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