Sachverständigenkosten

Sachverständigenkosten

Ist das Fahrzeug des Geschädigten beschädigt, dann benötigt er einen Sachverständigen, welcher den Schaden an seinem Fahrzeug schätzt. Die hieraus entstandenen Sachverständigenkosten haben der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung zu tragen.

Oftmals gibt es Streitigkeiten über die Höhe der Sachverständigenkosten. Die Versicherer sind nicht selten der Ansicht, dass die berechneten Sachverständigenkosten überhöht sind. Hierzu hat der BGH bereits entscheiden, dass der Geschädigte die Höhe der Kosten nicht im Vorfeld abgleichen muss, um den günstigsten Sachverständigen zu finden. Er kann auch ohne Marktforschung zu betreiben einen Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen. Erst wenn die Gebühren des Sachverständigen deutlich über dem Durchschnitt liegen, ist eine Kürzung möglich.

Ein Sachverständigengutachten ist in der Regel nicht einzuholen, wenn der Schaden voraussichtlich weniger als EUR 1.000,00 beträgt. Denn dann kann die Beauftragung eines Sachverständigen deutlich unwirtschaftlich sein, sodass die Versicherer sich weigern diese Kosten zu tragen.

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